Hallo,
wir haben einen Übertragungsvertrag, wonach der Übernehmer sich verpflichtet an seine beiden Schwestern jeweils
einen Betrag zu zahlen und dann den Grundbesitz in Eigentum übernimmt. Im Übertragungsvertrag steht :
... Die Beträge sind fällig und zahlbar bis zum 31.08.2010 auf Konto .... Der Übernehmer unterwirft sich wegen der von ihm vorstehend übernommenen Zahlungsverpflichtungen sowie eventueller Verzugszinsen der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.
Ich habe Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher erteilt mit einer Verzinsung von 5 Prozent über Basiszinssatz ab dem 01.09.2010. Der Gerichtsvollzieher ist jetzt der Meinung, dass keine Verzugszinsen tituliert sind und er nur die Beträge aus der Urkunde ohne Zinsen zu vollstrecken hat. M. E. ist durch Nichtzahlung Verzug eingetreten und die Beträge ab 01.09.2010 gem
§ 288 BGB zu verzinsen. Mein Frage: wo finde ich in der ZPO (?) die Vorschrift, dass die Beträge mit Zinsen zu vollstrecken sind bzw. was muss ich tun, um die Beträge verzinst zu bekommen. Ist Fälligkeit der Zinsen eingetreten und somit vollstreckbar?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort mit entsprechenden Paragraphen
Liebe Grüße
stoner36