Hallo Zusammen!
Letzte Woche erhielt ich einen Zwischenbericht von einer Berufsbetreuerin.
Sie teilte mit, dass die Wohnung der Betroffenen völlig verdreckt sei und bei Ihr wohl ein Mesi-Syndrom vorliegt. ein sachliches Gespräch ist mit der Betroffenen nicht möglich.
Die Vermieter der Wohnung kennen den Zustand der Wohnung und werden die Betreute bald kündigen.
Die Betreuerin teilt mir mit, dass zudem zu klären ist, ob die Betreute mit einer eigenständigen Haushaltsführung überfordert ist. Nach Rücksprache mit dem gesundheitsamt erscheint es dringend notwendig, die Betreute gegen ihren Willen ärztlich untersuchen zu lassen.
Daraufhin schrieb ich der Betreuerin, dass sie erst einmal die Betroffene auffordern solle sich untersuchen zu lassen.
Wie es dann natürlich sein muss, schreibt mir die Betreuerin nun, dass keine Aufforderung fruchtet. Die Betreute will keinen arzt aufsuchen.
Meine Frage ist nun, was veranlasse ich darauf? Das erste Schreiben der Betreuerin ist m.E. auch nicht ganz eindeutig. Ist es möglich die Betreute gegen Ihren Willen einer ärztlichen Untersuchung zuzuführen? Wäre hierfür der richter zuständig?
Ich danke euch schonmal für eure Hilfe