ärztliche Untersuchung gegen den Willen der Betreuten

  • Hallo Zusammen!

    Letzte Woche erhielt ich einen Zwischenbericht von einer Berufsbetreuerin.
    Sie teilte mit, dass die Wohnung der Betroffenen völlig verdreckt sei und bei Ihr wohl ein Mesi-Syndrom vorliegt. ein sachliches Gespräch ist mit der Betroffenen nicht möglich.
    Die Vermieter der Wohnung kennen den Zustand der Wohnung und werden die Betreute bald kündigen.
    Die Betreuerin teilt mir mit, dass zudem zu klären ist, ob die Betreute mit einer eigenständigen Haushaltsführung überfordert ist. Nach Rücksprache mit dem gesundheitsamt erscheint es dringend notwendig, die Betreute gegen ihren Willen ärztlich untersuchen zu lassen.

    Daraufhin schrieb ich der Betreuerin, dass sie erst einmal die Betroffene auffordern solle sich untersuchen zu lassen.

    Wie es dann natürlich sein muss, schreibt mir die Betreuerin nun, dass keine Aufforderung fruchtet. Die Betreute will keinen arzt aufsuchen.

    Meine Frage ist nun, was veranlasse ich darauf? Das erste Schreiben der Betreuerin ist m.E. auch nicht ganz eindeutig. Ist es möglich die Betreute gegen Ihren Willen einer ärztlichen Untersuchung zuzuführen? Wäre hierfür der richter zuständig?

    Ich danke euch schonmal für eure Hilfe

  • :confused::confused::confused:

    Wer will untersuchen lassen?

    Was soll damit den überhaupt bezweckt werden?

    Betreuung ist ja wohl schon angeordnet.

    Und was zum :teufel: hat der Rpfl. damit zu schaffen:gruebel::gruebel:

  • Kann, wie gesagt, mit dem ersten Schreiben auch nicht so recht was anfangen, weil ich nicht weiß, wass bezweckt werden soll.
    Zwischen den zeilen würde ich gegebenenfall lesen können, dass die Betreuerin der Auffassung ist, dass die Betreute nicht mehr in Ihrer Häuslichkeit leben kann.

    Nur muss ich ja irgendwie in der Sache weiterkommen :gruebel:

  • 1. Betreute kriegt die Wohnung vom Vermieter gekündigt --> K.g.k.w.V.

    2. Betreuerin meint das Gesundheitsamt habe gemeint....---> Tja, wenn die meinen, sollen sie eben meinen!
    Wurden irgendwelche Anträge gestellt?--> falls nicht K.g.k.w.V. oder wahlweise Aufforderung an Betreuerin sich klarer auszudrücken.

    3. Richtervorlage, ob Wirkungskreise noch passen, ggf. könnte auch was in Richtung U bzw. UäM veranlasst sein.

  • Kenntnis genommen, keine weitere Veranlassung.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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