Moin, moin,
mir liegt mein erster Räumungsschutzantrag vor. Das Haus des Schuldners wurde versteigert. Schuldner hat Zuschlagsbeschwerde eingereicht und die Sache weilt beim LG. Nun soll Anfang April die Zwangsräumung erfolgen und mir liegt der Schutzantrag vor. Begründung: Unbillige Härte, da wenn Beschwerde durchgeheht, er ja die Wohnung geräumt hat und nun wieder einziehen darf.
Hat sowas jemand schonmal gehabt. Eine Entscheidung wäre super, da Schuldner SEHR schwierig ist.
Danke:)