Also kein Verlust der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung möglich???
Pfändung aufgelaufener pfandfreier Beträge bei der Bezügestelle
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Nein, leider....
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Interessiert Dich meine Idee von # 19 nicht?
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Aber natürlich! Ich bin an jeder Hilfe interesssiert - sei es hier im Forum oder über Privatnachricht.
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Letztere!
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Ich habe früher auch schon Mieteinkünfte von ihm gepfändet mit dem Erfolg, dass nach erstmaliger Überweisung durch den Drittschuldner mein lieber Schuldner dem Mieter Strom, Telefon und Fernsehkabel gekappt hat, die Heizung abstellte und die Tür zum Heizungskeller zuschweissen ließ - und das im Winter! Antrag auf einstweilige Verfügung des Mieters bei Gericht: verlief zwar bei Gericht mit Erfolg, ließ sich aber dann praktisch nicht umsetzen, weil weder der Gerichtsvollzieher noch die beigezogene Polizei in das Gebäude kamen. Auch der Mieter fand sich ausgesperrt wieder.Was sprach damals gegen eine Versteigerung der Wohnung?
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buh
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