Betreuer reicht Vergütungsantrag ein und beantragt Festsetzung aus der Staatskasse. Gleichzeitig erlangt der Betreute Vermögen (Vor Festsetzung der Vergütung). Betreuer reicht nun geänderten Antrag ein und beantragt Festsetzung aus dem Vermögen des Betreuten.
Ist die Vergütung jetzt aus dem Vermögen des Betreuten zu entnehmen und der Betreute vorab zu hören. Für welchen Zeitraum sind die früheren Vergütungen die aus der Staatskasse bezahlt wurden vom Betreuten zurückzufordern.