Hallo,
ich mache noch nicht so lange Betreuungssachen und soll nun erstmalig einen Mietvertrag genehmigen.
Es liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Betroffene lebte schon bei Einrichtung der Betreuung (2010) im Heim. Die Ehefrau bewohnte das Einfamilienhaus weiter. Nun ist die Ehefrau gestorben. Der Betroffene ist alleiniger Erbe. Die Betreuerin (Schwiegertochter) hat u. a. die Vermögenssorge und will das Haus vermieten, damit von der Miete die monatlichen Kosten (Heim etc.) bezahlt werden können.
Die Betreuerin legt mir jetzt einen Mietvertrag zur Genehmigung vor. Der Betroffene ist dement und wohl nicht anhörungsfähig. Ich beabsichtige daher, einen Verfahrenspfleger (Rechtsanwalt) zu bestellen, der dann auch die rechtlichen Aspekte des Vertrages prüft.
Es gibt jedoch schon folgende Besonderheiten:
- die Mieter sind in Insolvenz
-> muss hier der Insolvenzverwalter den Mietvertrag genehmigen???
- es wurde keine Kaution vereinbart
- ein Jahr lang soll die Miete nur zu 1/2 gezahlt werden, dafür sollen die Mieter diverse handwerkliche Arbeiten am Haus verrichten (Renovierung, Instandsetzung des Gartens etc.)
Was meint ihr dazu?? Was muss ich sonst bei der Genehmigung eines Mietvertrages beachten??