Abgrenzung der Zuständigkeit SE/Rpflg.

  • :konferenz
    Soweit die eingehenden elektronischen Dokumente in RegisSTAR nicht oder fehlerhaft benannt sind (Dokumentenart/Datum) - wer ist für Berichtigung/Benennung der Dokumente zuständig? SE oder Rpflg.?

    Insbesondere in der Urlaubszeit sind sehr viele Dokumente nicht korrekt benannt (immer wieder "extrahiertes Dokument" statt "Anmeldung", "Protokoll" etc.). Da ich derzeit vertrete, ist meine Motivation immer wieder Dokumente umzubenennen und Daten zu korrigieren am Tiefpunkt.

    Wer kann Argumente/Vorschriften/Erfahrungen beisteuern, dass nicht Rpflg. sondern SE den Part übernehmen?

    wer nicht mit der zeit geht, der muss mit der zeit gehen

  • Bei uns benennt die Geschäftsstelle die Dokumente um. Ich kontrolliere nur noch, ob die Benennung zutreffend ist.

    Gesetz- oder Verordnungsvorgaben kenne ich leider nicht. Man könnte damit argumentieren, dass die Aktenführung (abheften, Seitenzahlen etc. in der Papierakte) Sache der Geschäftsstelle ist und die Bezeichnung der Dokumente eben eine Sache der Aktenführung (elektronische Akte) ist.

  • Wie Kiki.
    Ist die Bezeichnung nicht zutreffend, ändere ich sie eben ab.

    Den Frust von Uganda kann ich nachvollziehen, 'harte' Vorschriften gibt es aber mW. keine.
    Man kann es sehen wie Kiki darstellt, allerdings wird dies zu unbequemen/unerfreulichen Diskussionen führen ...

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