Soweit die eingehenden elektronischen Dokumente in RegisSTAR nicht oder fehlerhaft benannt sind (Dokumentenart/Datum) - wer ist für Berichtigung/Benennung der Dokumente zuständig? SE oder Rpflg.?
Insbesondere in der Urlaubszeit sind sehr viele Dokumente nicht korrekt benannt (immer wieder "extrahiertes Dokument" statt "Anmeldung", "Protokoll" etc.). Da ich derzeit vertrete, ist meine Motivation immer wieder Dokumente umzubenennen und Daten zu korrigieren am Tiefpunkt.
Wer kann Argumente/Vorschriften/Erfahrungen beisteuern, dass nicht Rpflg. sondern SE den Part übernehmen?