Hallo,
ich bin gerade total verwirrt und stelle wahrscheinlich jetzt eine dumme Frage, aber ich komme ohne Hilfe nicht mehr aus meiner Denkschleife raus....
Also folgender Fall:
Im Grundbuch sind eingetragen A zu 1/2 und zur anderen Hälfte die Erbengemeinschaft bestehend aus A-E.
A beantragt die Teilungsversteigerung und möchte die Auflösung der Miteigentums- und der Erbengemeinschaft.
Soweit so gut
Jetzt steht der Versteigerungstermin an.
Bei der Vorbereitung stecke ich jetzt bei § 63 ZVG. Könnte ich die jeweiligen 1/2 Anteile einzeln versteigern? Zb wie bei jeder Vollstreckungsversteigerung? Das hätte ja die Konsequenz, dass wenn A wirklich mitbieten möchte, er nur auf den 1/2 Anteil der Erbengemeinschaft bieten müsste, im Übrigen § 77 gilt und dann der Antrag für den eigenen 1/2 Anteil einfach zurück genommen wird?
Oder sage ich von vornherein: Hier soll alles auseinandergesetzt werden und Gebote sind nur auf das gesamte Grundstück zulässig?
Ich drehe mich gerade nur im Kreis.
Tut mir echt leid.
Bitte helft mir