Hallo! Ich bin wieder auf Hilfe angewiesen.
Es geht um die Verlängerung eines Erbbaurechts.
Die Einigung ist vor Jahren erklärt worden zw. dem (auch jetzt noch aktuellen) Eigentümer und dem damaligen Erbbauberechtigten.
Eine Eintragung ist damals nicht erfolgt.
Heute wird die Eintragung durch den neuen Erbbauberechtigten beantragt. Er ist lt. Kaufvertrag in alle Rechten und Pflichten des Erbbaurechtsvertrages und des Vertrages, der die Einigung der Erbbaurechtsverlängerung enthält, eingetreten.
Liegt mir dann - durch den Eintritt - die Einigung zw. dem Eigentümer und dem neuen Erbbaurechtsberechtigten vor?
Ich bin unschlüssig.... kann jemand helfen?
Schöne Grüße