Geldeingang nach fingierter Antragsrücknahme

  • Ich bin gerade sehr unentschlossen, wie ich in meinem folgenden Fall verfahren sollte:

    - Antrag auf Geldhinterlegung durch Insoverwalter (Quotenzahlung wegen unauffindbarem Gl.)

    - Erlass der Annahmeanordnung und Aufforderung zur Einzahlung bis zum 21.08.13

    - Aktenvorlage am 26.08. ohne feststellbarem Geldeingang

    - Mitteilung an Ast., dass der HL-Antrag gemäß § 11 NHintG mangels (fristgerechter) Einzahlung als zurückgenommen gilt

    - Eingang des Geldes am 27.08.

    Was nun?

    Soll ich so tun, als wäre doch rechtzeitg eingezahlt worden, obwohl § 11 NHintG sagt, dass die Annahmeverfügung nach Fristablauf unwirksam wird?
    Soll ich den Ast. auffordern, einen neuen Antrag zu stellen und dann neue Akte anlegen und Geld zum neuen Verfahren umbuchen?
    Oder überweise ich das Geld einfach zurück an den Einzahler?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich schieb's noch mal hoch. Vielleicht hatte das ja schon mal jemand so oder ähnlich...

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Sicher kann man von dem verlangen das der nochmal einen Antrag ausfüllt. Ich würde das aber wahrscheinlich ganz pragmatisch lösen und von einer ordnungsgemäßen Hinterlegung ausgehen.
    Bei uns steht schon im Aufforderungsschreiben das bei nicht fristgerechter Zahlung der Antrag als zurückgenommen gilt aber so ganz streng sieht das wohl niemand.
    Durch die Zahlung ist doch die Fiktion erloschen oder so ähnlich ;)
    Wie gesagt ich denke man kann beides ganz gut vertreten und da ich immer für wenig Arbeit bin. :D

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Ja, überzeugt! Macht ja letztlich auch mir die wenigste Arbeit. ;)

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!