Ich bin gerade sehr unentschlossen, wie ich in meinem folgenden Fall verfahren sollte:
- Antrag auf Geldhinterlegung durch Insoverwalter (Quotenzahlung wegen unauffindbarem Gl.)
- Erlass der Annahmeanordnung und Aufforderung zur Einzahlung bis zum 21.08.13
- Aktenvorlage am 26.08. ohne feststellbarem Geldeingang
- Mitteilung an Ast., dass der HL-Antrag gemäß § 11 NHintG mangels (fristgerechter) Einzahlung als zurückgenommen gilt
- Eingang des Geldes am 27.08.
Was nun?
Soll ich so tun, als wäre doch rechtzeitg eingezahlt worden, obwohl § 11 NHintG sagt, dass die Annahmeverfügung nach Fristablauf unwirksam wird?
Soll ich den Ast. auffordern, einen neuen Antrag zu stellen und dann neue Akte anlegen und Geld zum neuen Verfahren umbuchen?
Oder überweise ich das Geld einfach zurück an den Einzahler?