Habe in einem Verfahren wg. Grundstücksüberlassung die familiengerichtliche Genehmigung erteilt. Die Genehm. mit Rechtskraftvermerk wurde auch bereits dem Notar übersandt, der eine Doppelvollmacht hatte und das Wirksamwerden bereits bestätigt hat. Bis dahin hatte der eingesetzte Ergänzungspfleger das Rechtsgeschäft aber noch nicht genehmigt. Er hat mir dann eine Nachgenehmigung übersandt. Muss ich bzgl. der Nachgenehmigung noch irgendwas veranlassen?
Danke