Hmmm, also ich seh, die Tatsache, dass man die einzelnen Kostentatbetsände nun nicht mehr mit §§ sondern mit einer KV-Nr. zitiert jetzt nicht als gravierenden Systemwechsel, dass nunmehr die Kostentatbestände schön für sich allein stehen und die Ausnahmen für die einzelnen Verfahren, die nix mit dem Gebührentatbestand an sich zu tun haben, nun da stehen, wo sie in der KostO auch schon hätten stehen müssen ist eigentlich auch kein Systembruch.
Es ist und bleibt Kostenrecht
Kostenschuldner? Gebührentatbestand? Fälligkeit? Wert? Musste man sich vorher kreuz und quer zusammensuchen, bzw. halb kompakt beim Gebührentatbestand - oder auch nicht
Nun muss man einmal (neu!) von vorne durchlesen dann hat man alles der Reihe nach beisammen, war vorher auch schon so, -ähnlich
"Nachfolger" von § 92 KostO?
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