Warum ein P-Konto vom IV / TH nicht aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben werden kann, erschließt sich mir nicht im Ansatz. Damit entfallen zwangsläufig die von der Bank zu beachtenden gesetzlichen Sockelfreibeträge. Der Schuldner kann wieder komplett frei verfügen und "bräuchte" auch kein P-Konto mehr. Ob diese P-Konto-Freigabe vom IV haftungsrechtlich sinnvoll ist, mag mal dahinstehen.
Genau das erwartet hier eine große Sparkasse von uns. Sie ist angeblich nicht in der Lage, bei P-Konten monatlich die eingehenden Gelder mit den Freibeträgen abzugleichen und etwaige Überschüsse zu separieren. Seltsam, dass andere Banken das hinbekommen. Wenn das Konto nicht vollumfänglich freigegeben wird, erfolgt die Kontokündigung. Ich sehe schon die Massen von wütenden Schuldnern zu Gericht rennen und sich beschweren, dass der böse Treuhänder am Verlust des Kontos schuld ist.