Der Schuldner erhält einen festen Bruttolohn. Davon gehen monatlich 50,00 € in einen geschlossenen Immobilienfond. Entsprechend erhält der Schuldner ein um 50,00 € gemindertes Nettogehalt ausgezahlt. Der Arbeitgeber zahlt keinen eigenen Betrag.
Sind die 50,00 € bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommensteils zu berücksichtigen oder nicht? Ich stehe mit dieser Vermögensbildung auf Kriegsfuß.