Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Familien- und Unterhaltsrechtsexperten,
ich würde mich sehr über einige Tipps zum folgenden Fall freuen:
Kindesunterhalt ist tituliert, Kindsvater zahlt regelmäßig.
Nun befindet sich das Kind (12 J.) seit einer Woche aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses in einer psychiatrischen Kinderklinik, Aufenthalt ca. 3 Monate.
Ist der Unterhalt zu kürzen und wenn ja, wie kann man dies berechnen?
Vielen Dank für die Hilfe!