Als ich schrieb:
"... über die Alltagssorge hinaus geht"
hatte ich eine ganz bestimmte Situation vor Augen, die mir immer wieder unterkommt und die mich dazu verleitet hat, diesen Satz zu schreiben.
Und zwar:
Kind wird zum Umgang mit den Eltern psychisch gezwungen, zeigt erhebliche Auffälligkeiten und Pflegeeltern wollen zu einem Psychologen gehen. Das wird häufig vom -speziell- Amtsvormund unterbunden, damit keine Stellungnahmen in die Akte flattern, die vllt. das Recht der Eltern auf Umgang in Frage stellen könnten.
Somit hat das Jugendamt nicht das Problem, dass die Eltern vor Gericht gehen. Kind wird weiterhin benutzt, um die Eltern zu bedienen und Jugendamt hat Ruhe im Karton.
Und da kommt der Vormund noch nicht einmal regelmäßig vor Ort, handelt lediglich aus der Ferne.
Mir untergekommen:
Kind als Säugling in Pflege. Mutter schon Jahre vor der Geburt schwer psychisch erkrankt. Beim Umgang vermittelt die Mutter selbst nach Jahren noch dem Kind, dass es ihr gehört. Kind exploriert zeitweise nicht mehr, aus Angst, dass außerhalb des Hauses die Mutter stehen könnte. Kind verweigert ab einem bestimmten Alter den Umgang.
Anstatt dem Kind beizustehen, ruft Jugendamt bei einem Psychologen an und macht Termin aus, damit am Kind an der Abneigung gegen die Mutter gearbeitet wird und gibt den Pflegeeltern den Termin - wobei ich auch den Psychologen nicht verstehe, der im Auftrag Dritter, die das Kind nicht erleben einfach loslegen will. Aber das Wort "Jugendamt" hat Wirkung.
Pflegeeltern möchten mit dem Kind in eine kinderpsychiatrische Ambulanz, die das Kind bereits kennt, weil das Kind dort schon vor Jahren vorgestellt wurde, mit der Diagnose "traumatisiert durch erzwungenen Umgang" und weigern sich, zu einem -dem Kind fremden- Psychologen zu gehen.
Pflegeeltern erteilen dem Vormund -als Inhaber der elterlichen Sorge- den Auftrag, mit dem Kind zu dem vom Jugendamt ausgewählten Psychologen zu gehen, da sie diese Therapie nicht mittragen können. Kind fährt mit keinem Fremden mit. Psychologe fällt flach.
Vormund gibt nach einer ganzen Weile -wohl oder übel- Unterschrift für Ki-psych. Ambulanz. Dort kommt eine -dem Jugendamt nicht entgegenkommende- Stellungnahme heraus. Dem Kind ist endlich nach 10 Jahren geholfen.
§ 1688 BGB spricht lediglich von Befugnissen, nicht von der Pflicht. Und genau diese Befugnisse werden von so manchem Vormund nochmals richtig beschnitten. Manchmal fehlt nur noch das Zimmer mit im Haus für den Vormund. Aber nicht, damit er dem Mündel näher ist, sondern dass er sofort sagen kann "das dürfen sie machen und hier bin ich dabei". Wobei "dabei sein" sogar ein lapidarer Arztbesuch ist.
Denn Befugnis heißt nicht "hat das Recht".
Aber Befugnis heißt auch nicht " hat die Pflicht" zur Übernahme von Dingen.
Und ich glaube, das Problem des hier aneinander vorbei redens liegt darin, dass jeder von seiner eigenen Handlungsweise ausgeht.
Aber genauso wie es unterschiedliche Menschen gibt, gibt es unterschiedlich handelnde Vormünder.
Selbst wenn ich Vormund eines Kindes wäre, würde ich bei schwerwiegenden Entscheidungen, wie OP, das Jugendamt hinzuziehen, während vllt. Pflegeeltern als Vormund einfach unterschreiben würden.
Wie will man jetzt also das Heim in die Pflicht nehmen, wenn § 1688 nur von Befugnis spricht?
Und elterliche Sorge heißt auch Pflicht, wenn der Andere seine Befugnis nicht wahrnehmen möchte.