Hallo,
ich benötige euren Rat.
Kurz zum Fall:
Das Grundbuch besteht aus 10 Flurstücken und bildet 1 Grundstück. In der Mitte befindet sich eine Straße die weg führt von den Flurstücken.
Beantragt ist die Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie einer Vormerkung zur Sicherung einer Dienstbarkeit.
Kaufgegenstand ist eine noch zu vermessende Teilfläche an diesen Flurstücken, die nicht im beigefügten Lageplan gekennzeichnet ist. Soweit so gut. Es ist eine Zwischenverfügung zu veranlassen.
Nun zur Vormerkung der Dienstbarkeit. Dort heißt es:
ZitatDie Erschließung der Bauparzellen erfolgt über eine Anliegerstraße, in der auch die Versorgungsleitungen verlegt wurden (im Lageplan gelb gekennzeichnet).
Der Eigentümer räumt dem jeweiligen Eigentümer des Kaufobjektes ein Wege- bzw. Fahrrecht sowie ein Leitungsrecht an der Anliegerstraße ein. Der jeweilige Eigentümer des Kaufgrundstückes ist berechtigt, die in der Anliegerstraße befindlichen / noch zu errichtenden Leitungen zur Versorgung der Wohnähuser auf der Bauparzelle mit zu benutzen und die Anliegerstraße zum Gehen und Fahren mit zu benutzen.Es wird bewilligt und beantragt zur Sicherung des Anspruches auf Eintragung der vorstehenden Grunddienstbarkeit eine Vormerkung in das Grundbuch einzutragen.
Kann eine Vormerkung hierfür eintragen werden, auch wenn im Moment nur ein Grundstück im Rechtssinne existiert?
Schließlich gibt es ja noch gar keinen jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks. Auch weiß ich nicht was Belastungsgegenstand sein soll. Laut Karte befindet sich die Straße nicht auf allen Flurstücken.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Frischling