Der Antragsteller legt Beschwerde gegen den Endbeschluss des AG ein. Das Oberlandesgericht weist die Beschwerde im schriftlichen Verfahren per Beschluss zurück, da Beschwerde unbegründet. Der Antragsteller trägt die Kosten. Der Antragsgegnervertreter beantragt u.a. die Festsetzung einer Terminsgebühr für die zweite Instanz.
Ist diese bei vorliegendem Sachverhalt entstanden?