Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren

  • Der Antragsteller legt Beschwerde gegen den Endbeschluss des AG ein. Das Oberlandesgericht weist die Beschwerde im schriftlichen Verfahren per Beschluss zurück, da Beschwerde unbegründet. Der Antragsteller trägt die Kosten. Der Antragsgegnervertreter beantragt u.a. die Festsetzung einer Terminsgebühr für die zweite Instanz.

    Ist diese bei vorliegendem Sachverhalt entstanden?

  • Nach welcher Rechtsgrundlage? Für ein Beschwerdeverfahren ist eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben. Daher sehe ich keine Erstattungsfähigkeit. Lass Dir doch ansonsten die Erstattungsfähigkeit der Terminsgebühr erläutern.

  • Nach welcher Rechtsgrundlage? Für ein Beschwerdeverfahren ist eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben. Daher sehe ich keine Erstattungsfähigkeit. Lass Dir doch ansonsten die Erstattungsfähigkeit der Terminsgebühr erläutern.



    Ich würde sogar behaupten, dass ein Entstehen der Terminsgebühr darzulegen ist. Ist sie entstanden, dürfte sie auch erstattungsfähig sein ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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