Hallo Leute,
ich befürchte fast, dass ich heute mal wieder das berühmte Brett vorm Kopf habe und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Der Streitwert wurde in der I. Instanz auf 30.000,00 EUR festgesetzt. Dann war die Sache in der Berufung und es wurde letztlich der Beschluss verkündet, dass der Streitwert endgütlig auf 40.000,00 EUR festgesetzt wird.
Ein Zusatz wie "für den gesamten Rechtsstreit" oder aber auch "für die Berufungsinstanz" wurde dem SW-Beschluss nicht angefügt.
Nun frage ich mich, ob die SW-Festsetzung in der Berufungsinstanz auch für die I.Instanz gelten soll.
Wie seht ihr das? Danke schon jetzt für eure Meinungen!