Guten Morgen!
Habe hier ein Ersuchen der Flurbereinigungsbehörde vorliegen, das mE mangels gesetzlicher Grundlage nicht vollzogen werden kann:
Eingetragen ist ein Verfügungsverbot für 4 Personen zu je 1/4-Anteil. Jetzt treten 2 der Personen in einer Niederschrift der Teilnehmergemeinschaft ihre Anteile an eine weitere Person ab. Die Behörde ersucht nun um "Änderung" des Verfügungsverbotes.
mE sieht das FlurbG eine Eintragung auf Ersuchen der Behörde nur im Falle des Verfügungsverbotes und des rk. Planes vor. Ich würde meinen, man kann hier nur auf notarielle Bewilligung hin das Verfügungsverbot ändern, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.