Hallo Leute,
ich bin gerade total überfordert und habe eine denkblockade!!
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ein Rechtsanwalt macht in einem Erstattungsantrag Honorarkosten für einen Grundbuchauszug geltend. (Beratungshilfeangelegenheit: Schmerzensgeld und Schadensersatz)
Kann er das? Kosten nach § 788 ZPO?
Bitte helft mir!!
Danke