Untersuchungshaft übersteigt (fast) Halbstrafe...

  • Ich habe hier eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr 1 Monat zu vollstrecken. Der Verurteilte befindet sich auf freiem Fuß, hat aber in diesem Verfahren 188 Tage anzurechnende Untersuchungshaft verbüßt. Ferner ist er Erstverbüßer, so dass Halbstrafenaussetzung in Betracht kommt und von Amts wegen zu prüfen ist.

    Wenn ich ihn nun zum Strafantritt lade, würde er durch die Anrechnung der vielen U-Haft bereits ca. 7 Tage nach Strafantritt den Halbstrafenzeitpunkt erreichen.

    Wie würdet ihr in solchen Fällen vorgehen?

    Kann bereits "vorab" eine Aussetzung geprüft werden, so dass der Verurteilte letztlich nur 7 Tage verbüßen müsste? Wer wäre dafür zuständig (Strafvollstreckungskammer oder entscheidendes Gericht - wie gesagt, er ist auf freiem Fuß)?

    Vielen Dank für Hilfe!

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