Aufhebung § 5 ErbbauRG

  • Ich soll die Aufhebung eines Zustimmungserfordernisses gemäß § 5 ErbbauRG bezüglich Wohnungserbbaurechten eintragen. Vorgelegt werden mir Aufhebungserklärungen aller Eigentümer und Erbbauberechtigten mit Ausnahme der Zustimmung eines Erbbauberechtigten. In diesem Blatt ist noch der ursprüngliche teilende Erbbauberechtigte (ein Bauträger) eingetragen. Offensichtlich ist hier vergessen worden, die Umschreibung auf die neuen Erbbauberechtigten zu beantragen, für die seit über 20 Jahren eine Vormerkung eingetragen ist:eek:. Eine Einigung ist im Kaufvertrag nicht erklärt worden, der Bauträger ist inzwischen längst pleite, der damals den Kaufvertrag beurkundenede Notar ist tot. Kurzfristige Umschreibung auf die Erwerber daher nicht möglich.
    Ich soll daher nun die Veräußerungsbeschränkung bezüglich aller Wohnungserbbaurechte mit Ausnahme dieses einen Blattes löschen, nur dort soll sie bestehen bleiben. Der den Antrag einreichende Notar verweist insoweit auf BayObLG vom 30.08.1989 (2 Z 95/89) -MittBayNot 1989, 315-. Danach kann die Veräußerungsbeschränkung hinsichtlich jedes einzelnen Wohnungserbbaurechts isoliert gelöscht werden. Ich tendiere dazu, einzutragen. Vorher würde ich jedoch gerne noch die Meinung der geballten Kompetenz des Forums dazu hören. Hatte jemand diesen Fall schon mal? Sind ggf. abweichende Literaturmeinungen/Rechtsprechung bekannt?

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