Hallo miteinander,
in einem Sozialgerichtsverfahren hat der Naturalkläger über einen RA Akteneinsicht genommen und die gesamte Verfahrensakte, einschl. Krankenakte fotokopiert. (200 Kopien)
Der Anwalt erstellt hierüber eine Rechnung die der Kläger der Geschäftsststelle vorlegt.
Nun will das Sozialgericht, dass der Kläger die 200 Kopien vorlegt, damit die Geschäftststelle die Notwendigkeit der Anfertigung der Kopien prüfen kann.
Die Kopien enthalten jedoch sehr sensible Daten, weil es sich um u.a. eine Krankenakte handelt.
Eine Vorlage per Post möchte der Kläger daher vermeiden, eine Fahrt zum SozG wären 180 km.
Sieht jemand eine Lösung ?
Gruß Alfredo