Ich berechne das immer so grob über einen Brutto-Netto-Rechner aus dem Internet. Das passt immer so ungefähr, aber dazu brauchst du die Lohn-/Gehaltsabrechnung.
"Grob" und "ungefähr" ist zwar ausreichend um für den Gläubiger oder IV erkennen zu können ob die Berechnung einigermaßen hinkommt oder evtl. zu beanstanden ist.
Aber für den, der den unpfändbaren Teil ermitteln und festsetzen muss, reicht es meiner Meinung nach nicht aus.
Was ist, wenn der AG den pfändbaren Teil nicht abführt und sich der Rechtspfleger nicht über die Entscheidung des BGH aus der Schlinge ziehen kann?
Lautet der Beschluss dann: "wird der unpfändbare Betrag auf ungefähr ..... festgesetzt"?
Wie berechne ich denn konkret vom unpfändbaren Bruttogehalt den fiktiven Nettobetrag (Steuern, gesetzliche RV/KV-Beiträge), gibt es da einen verlässlichen Internetrechner oder wo finde ich die aktuellen Prozent-Beiträge auf einen Blick, habt ihr da eine verlässliche Seite ?