Hallo, folgender SV:
Richter erlässt Beschluss mit Zwangsgeld, bei Nichtzahlung 6 Monate Erzwingungshaft. Betroffene zahlt nicht. Vollstreckungsauftrag GV. Zahlt immer noch nicht. Auftrag an GV zur Abnahme der Vermögensauskunft, Betroffene kommt nicht. Haftbefehl wurde erlassen.
Nun meine Frage: Mache ich erstmal ein Aufnahmeersuchen und eine Ladung fertig oder einen Verhaftungsauftrag für GV?
Vollstreckung von Ordnungsgeld
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Nun meine Frage: Mache ich erstmal ein Aufnahmeersuchen und eine Ladung fertig oder einen Verhaftungsauftrag für GV?
1.) Du machst das Zweite
2.) Du versuchst Dich an der SuFuDa gibts genügend, wenn auch vielleicht mit den Suchbegriffen Haftbefehl und/oder Zwangsgeld.
Schließlich gehört Deine Frage zu den Klassikern hier imSubforum.
"Gefühlt" wird die Frage mind. einmal wöchentlich hier gestellt. -
Der SuFu habe ich mich schon bedient doch ohne Erfolg. Danke für die Antwort:daumenrau
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Der SuFu habe ich mich schon bedient doch ohne Erfolg.
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Wenn man die Begriffe Zwangsgeld, Zwangshaft und dazu als Fachgebiet Familiensachen eingibt, sollte man sehr wohl fündig werden.
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