Hallo zusammen,
ich habe einen Widerspruch gegen Abgabe der Vermögensauskunft auf meinem Tisch, bei dem ich nicht weiterkomme.
Der GV fordert die Schuldnerin zur Zahlung binne einer Frist auf.
Die Schuldnerin legt daraufhin eine Bescheinigung der Bank vor, wonach die Überweisung entgegengenommen wurde.
Zum Termin ist die Schuldnerin nicht erschienen, der GV hat die Eintragungsanrodnung zugestellt.
Hätte die Überweisungsbescheinigung ausgereicht?
Und spielt das überhaupt eine Rolle, wenn die Schuldnerin mir jetzt einen Kontoauszug vorlegt, wonach der Betrag tatsächlich überwiesen wurde?