hallo,
ein Berufsvormund wendet sich verzweifelt an das Familiengericht , da das 14-jährige Mädchen, welches wegen Verwahrlosung nicht mehr im Haushalt der Eltern leben kann, sich weder in einem Heim noch in einer Pflegefamilie unterbringen lässt. Es haut einfach ab und hält sich bei alkoholisierten Männern auf und geht nicht zur Schule.
Der Vormund fragt an, welche Hilfestellung er eventuell durch das Jugendamt noch bekommen, bzw. einfordern könnte .