Ich hätte da mal eine Frage...
In Abteilung 2 ist ein Aufhebungsausschluss eingetragen. Ein bisheriger Miteigentümer hat alle Miteigentumsanteile erworben. Er wurde als Alleineigentümer eingetragen. In Abt. 3 lastet an seinem bisherigen Anteil eine Sicherungshypothek.
Nun liegt mir vor, eine Grundschuldbestellungsurkunde, in welcher der Eigentümer die Löschung des Aufhebungsausschlusses bewilligt.
Aus Schöner/Stöber RdNr. 1472 werde ich nicht richtig schlau. Kann ich den Aufhebungsausschluss löschen oder kann ich diesen wegen der Belastung eines Anteils nicht?
Für Hilfe wäre ich dankbar!