Bewilligung der Löschung des Aufhebungsausschlusses

  • Ich hätte da mal eine Frage...

    In Abteilung 2 ist ein Aufhebungsausschluss eingetragen. Ein bisheriger Miteigentümer hat alle Miteigentumsanteile erworben. Er wurde als Alleineigentümer eingetragen. In Abt. 3 lastet an seinem bisherigen Anteil eine Sicherungshypothek.

    Nun liegt mir vor, eine Grundschuldbestellungsurkunde, in welcher der Eigentümer die Löschung des Aufhebungsausschlusses bewilligt.

    Aus Schöner/Stöber RdNr. 1472 werde ich nicht richtig schlau. Kann ich den Aufhebungsausschluss löschen oder kann ich diesen wegen der Belastung eines Anteils nicht?

    Für Hilfe wäre ich dankbar!

  • Schöner/Stöber RdNr. 1472

    Vereinigen sich alle Anteile in einer Hand, besteht keine Bruchteilsgemeinschaft mehr und die Vereinbarung erlischt ohne Weiteres. Nach Schöner/Stöber gilt das nicht, wenn zugunsten eines Grundschuldgläubigers, dessen Recht an einem Miteigentumsanteil lastete, weiterhin das Fortbestehen des Anteils fingiert wird. Aufgrund einer Berichtigungsbewiligung (erfordert Darstellung, weshalb die gewollte Eintragung das Grundbuch berichtigt; "Die Löschung wird bewilligt, weil das Recht infolge der Beendigung der Gemeinschaft erloschen ist.") könnte demnach keine Löschung erfolgen. Unabhängig davon muß aber auch ein fingiertes Recht vom Berechtigten aufgehoben (§ 875 BGB) werden können. Eine einfache Löschungsbewilligung kann m.E. daher vollzogen werden.

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