Hallo Leute!
Ich hab da mal wieder ein Problem. Ich mache noch nicht so lange Zwangsvollstreckungsrecht und jetzt komme ich nicht weiter!
Was haltet ihr davon:
Es soll gepfändet werden:
Gepfändet werden ferner die Ansprüche auf Rückgewähr/Rückabtretung aller pfändbaren Lohn- und Gehaltsteile nach Wegfall des mit der Abtretung verfolgten Sicherungszwecks und im Falle einer auflösend bedingten Abtretung das Antwartschaftsrecht auf Rückgewähr aller pfändbaren Lohn- und Gehaltsteile nach Wegfall des Sicherungszwecks.
Für mich ist das nicht eindeutig besimmt genug (Stöber Rdn. 514 2. Kapitel)
Was meint ihr?