• Hallo Leute!

    Ich hab da mal wieder ein Problem. Ich mache noch nicht so lange Zwangsvollstreckungsrecht und jetzt komme ich nicht weiter!
    Was haltet ihr davon:

    Es soll gepfändet werden:

    Gepfändet werden ferner die Ansprüche auf Rückgewähr/Rückabtretung aller pfändbaren Lohn- und Gehaltsteile nach Wegfall des mit der Abtretung verfolgten Sicherungszwecks und im Falle einer auflösend bedingten Abtretung das Antwartschaftsrecht auf Rückgewähr aller pfändbaren Lohn- und Gehaltsteile nach Wegfall des Sicherungszwecks.

    Für mich ist das nicht eindeutig besimmt genug (Stöber Rdn. 514 2. Kapitel)

    Was meint ihr? :gruebel::gruebel:

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