Ich bin durch Zufall auf den Thread gestoßen und habe hier den tupfengleichen Sachverhalt auf dem Tisch liegen. Ich spiele natürlich die Rolle des bösen Nachlassrichters Nr. 3
Meine Frage: Ist obiger Sachverhalt bereits mittels Beschwerde entschieden? Gibt es ein Aktenzeichen?
Zur Sache: Wie oben wurden auch bei mir umfangreiche Verhandlungen mit den Gläubigern in einer überschuldeten Nachlasssache geführt. Nach Feststellung des Fiskuserbrechts weigert sich dieser mit dem Nachlasspfleger außgerichtlich abzurechnen, da die Erbschaft ja überschuldet ist (sonst wäre die Sache mir ja egal gewesen). Ich soll jetzt aus der Staatskasse 100 € pro Stunde bezahlen lassen. Insgesamt fast 10.000 €. Wäre gleich eine Nachlassinsolvenz beantragt worden, wäre die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Verhandlungen mit den Gläubigern bekanntlich aus der Masse entnommen worden. Ich sehe jetzt eigentlich nicht ein, dass die Staatskasse die Gläubigerverhandlungen bezahlen soll.