Hallo,
habe hier einen ganz komischen Fall:
Sachverhalt:
Wegen unbegründeter Miet- und Nebenkostenkürzungen ist Mietkündigungsverfahren angeblich in Kürze anhängig. Bisherige Nebenkostenrückzahlungen stehen dem Mieter - strittig - zu, sodass Hinterlegung zur Schuldbefreiung begehrt wird. Eine Direktanweisung sei ausgeschlossen, da der Ast. erhebliche Schadensersatzforderungen geltend macht, die Miet- und Nebenkosteneinbehalte seien unzulässig und der Schuldner Hartz IV + insolvent ist.
Der Rückerhalt sei im Falle des Obsiegens gefährdet.
Aber das rechtfertigt doch keine Hinterlegung, oder?!