Hallo ihr lieben,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe hier mehrere Zustellungsanträge aus Polen, Türkei, Niederlande etc. und soll also nun die Zustellung hier in Deutschland vornehmen. Ich beabsichtige nun die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher und zwar förmlich nach den Vorschriften der ZPO vornehmen zu lassen.
Jetzt habe ich schon mehrfach in anderen Angelegenheiten gesehen, dass der GV Schreiben mit der Nachricht, die Schriftstücke wären zugestellt worden, dem hiesigen Amtsgericht übermittelt. Dann ist da unten auf dem Schreiben noch eine Kostenrechnung.
Kümmert ihr euch um die aufgedruckte Kostenrechnung, also überweist ihr die Kosten an den GV und stellt sie dann dem Antragsteller in Rechnung? Oder läuft das alles automatisch über den Gerichtsvollzieher, so dass der GV den Antragstellern selbst seine Rechnung für die Zustellung übermittelt?
Ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Liebe Grüße