Der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Auszugs aus der Insolvenztabelle steht während der Wohlverhaltensphase trotz des sich aus § 294 Abs. 1 InsO ergebenden Vollstreckungsverbots ein fehlendes Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers nicht entgegen.
LG Bückeburg, Beschl. v. 25.01.2012 - 4 T 116/11