BGH, Beschluss vom 29. September 2022 - IX ZB 48/21
Hat der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit des Schuldners freigegeben und erzielt der Schuldner zusätzlich Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, kann das Insolvenzgericht nicht anordnen, dass der unpfändbare Betrag in
erster Linie den Einkünften des Schuldners aus seiner selbständigen Tätigkeit
oder den fiktiven Einkünften aus dem angemessenen Dienstverhältnis zu entnehmen ist.