Rechtsprechungshinweise Insolvenz

  • Zur Sicherung der schutzwürdigen Belange des Kreditnehmers und seiner Lieferanten müssen Ansprüche aus einem verlängerten Eigentumsvorbehalt der Globalabtretung dann in jedem Fall und mit dinglicher, nicht lediglich mit schuldrechtlicher Wirkung vorgehen. Deshalb genügen Klauseln nicht, die dem Schuldner nur die Verpflichtung zur Befriedigung des Vorbehaltsverkäufers auferlegen oder dem Vorbehaltsverkäufer nur den schuldrechtlichen Anspruch auf eine teilweise Freigabe des Erlöses einräumen.

    LG Hildesheim, Urt. v. 31. 8. 2010 - 6 O 65/10

  • 1. Reichen die vorhandenen Mittel nicht zur Deckung der fälligen Verbindlichkeiten aus und werden selbst wesentliche Forderungen wie Lohn- und Sozialversicherungsforderungen nur schleppend beglichen, ist von Zahlungsunfähigkeit auszugehen.

    2. Ein deutlicher Hinweis auf die Zahlungsunfähigkeit liegt in der Umwandlung von Gehaltsforderungen in Darlehen. Soweit vorgetragen wird, Grund hierfür seien nicht mangelnde Geldmittel zur Begleichung der fälligen Verbindlichkeiten gewesen, sondern das Bestreben, einen durchgeführten Umbau möglichst aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren, verbunden mit der Absicht einer Geschäftübernahme, ist dies nicht plausibel.

    LG Karlsruhe, Urt. v. 30. 7. 2010 - 5 O 117/10

  • 1. Zu den Bezügen aus dem Arbeitsverhältnis, die bei der Berechnung des Insolvenzgeldes zu berücksichtigen sind, zählen auch Ansprüche auf Tantiemen, Gewinnbeteiligungen und Provisionen.

    2. Bei jährlich abzurechnenden und auszuzahlenden Gewinnbeteiligungen ist allein der Erarbeitungszeitraum maßgeblich, ohne dass es auf den Abrechnungs- oder Auszahlungspunkt ankäme.

    LSG Hessen, Urt. v. 20. 8. 2010 - L 7 AL 165/06

  • Der Nachtragsverteilung steht nicht entgegen, dass die Verfügungsbefugnis der Treuhänderin bzgl. des Erstattungsanspruchs im Einstellungsbeschluss vorbehalten wurde. Mit der Einziehung hat sie über den Erstattungsanspruch verfügt, aus der Verfügungsbefugnis ergibt sich aber nicht, dass sie den vereinnahmten Betrag auch ohne Anordnung einer Nachtragsverteilung nach eigenem Gutdünken ausschütten dürfte.

    LG Dresden, Beschl. v. 13. 9. 2010 - 5 T 712/10

  • Eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischen dem Schuldner und einem Grundpfandgläubiger getroffene vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung bindet den Insolvenzverwalter auch dann nicht, wenn das Grundstück zugunsten dieses Gläubigers wertausschöpfend belastet ist.

    BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - IX ZR 53/09 -

  • Ordnet der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung Dauertestamentsvollstreckung bis zum Tode des Vorerben an und bestimmt er darin zugleich, dass die Testamentsvollstreckung ende, sobald der Vorerbe keine Schulden mehr hat, insbesondere erfolgreich ein Restschuldbefreiungsverfahren im Rahmen einer Privatinsolvenz durchgeführt worden ist, liegt hierin eine Einschränkung, die im Testamentsvollstreckerzeugnis zu vermerken ist. (Leitsatz des Gerichts)

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2011 - 3 Wx 281/10

  • Der Anfechtungsgegner kann den Bereitstellungsanspruch durch Zahlung eines Geldbetrags abwehren, der die Gläubigerbenachteiligung beseitigt. Hierfür ist in der Regel das zu erwartende Ergebnis der Zwangsversteigerung in dem Zeitpunkt maßgebend, in welchem die Einlösungsbefugnis ausgeübt wird. Die Darlegungs- und Beweislast für das zu erwartende Zwangsversteigerungsergebnis trifft in diesem Zusammenhang im Allgemeinen den Anfechtungsgegner.

    BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - IX ZR 13/07 -

  • AG Göttingen: Beschluss vom 06.12.2010 - 74 IE 1/10

    Das besondere Interesse für die Durchführung eines Partikularinsolvenzverfahrens liegt vor, wenn sich weder durch Internetrecherche noch durch Anfrage bei der zuständigen Handelskammer klären lässt, ob im Wohnsitzland überhaupt ein Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen möglich ist.

  • IX ZB 3/10 vom 3.02.2011, ohne Leitsatz:

    Konkrete Fragen des Treuhänders sind konkret vom Schuldner zu beantworten.

    Räumt der Schuldner den Besitz eines Gegenstandes ein, weigert sich jedoch den Standort mitzuteilen, so verstößt er gegen seine Mitwirkungspflichten gemäß § 290 I Nr. 5 InsO.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • LG Kleve: Beschluss vom 02.02.2011 - 4 T 6/11

    1. Ablehnung der Verfahrenskostenstundung, wenn Grundvermögen kurzfristig (in einem Zeitraum von deutlich mehr als ½ Jahr) zu verwerten ist.

    2. Gemäß § 4 a Abs. 1 S. 1 InsO kommt eine Verfahrenskostenstundung nur in Betracht, soweit das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Das Vermögen i. S. des § 4 a InsO ist gleichzusetzen mit der (künftigen) Insolvenzmasse, so dass die §§ 35-37 InsO zur Bestimmung heranzuziehen sind.

    3. Nach § 35 InsO gehört zur (künftigen) Insolvenzmasse auch das unbewegliche Vermögen des Schuldners. Anders als bei der Bewilligung von PKH muss hierbei auch nicht im Einzelfall nach der Zumutbarkeit der Veräußerung des Grundstücks für den Schuldner gefragt werden.

    4. Lediglich für den Fall, dass Grundvermögen kurzfristig nicht zu verwerten wäre, kommt eine Verfahrenskostenstundung in Insolvenzverfahren ausnahmsweise in Betracht.

    5. Hierbei ist eine kurzfristige Realisierbarkeit von Grundvermögen auch dann noch zu bejahen, falls für einen freihändigen Verkauf des Grundstücks durch den Schuldner ein Zeitraum von deutlich mehr als ½ Jahr zu veranschlagen wäre.

  • BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - IX ZR 238/08

    Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die wegen eines Antrags auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind, bleiben Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, die der Anwendung der Bestimmungen über das Verbraucherinsolvenzverfahren bei früher selbständig wirtschaftlich tätig gewesenen Schuldnern entge-genstehen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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