Für die Klage auf Feststellung, dass eine - unbestrittene - Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung resultiert, ist ausreichend und angemessen eine Bewertung mit einem Fünftel der Gesamtforderung.
LG Hanau, Beschl. v. 22. 9. 2010 - 3 T 184/10
Rechtsprechungshinweise Insolvenz
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Zur Sicherung der schutzwürdigen Belange des Kreditnehmers und seiner Lieferanten müssen Ansprüche aus einem verlängerten Eigentumsvorbehalt der Globalabtretung dann in jedem Fall und mit dinglicher, nicht lediglich mit schuldrechtlicher Wirkung vorgehen. Deshalb genügen Klauseln nicht, die dem Schuldner nur die Verpflichtung zur Befriedigung des Vorbehaltsverkäufers auferlegen oder dem Vorbehaltsverkäufer nur den schuldrechtlichen Anspruch auf eine teilweise Freigabe des Erlöses einräumen.
LG Hildesheim, Urt. v. 31. 8. 2010 - 6 O 65/10 -
1. Reichen die vorhandenen Mittel nicht zur Deckung der fälligen Verbindlichkeiten aus und werden selbst wesentliche Forderungen wie Lohn- und Sozialversicherungsforderungen nur schleppend beglichen, ist von Zahlungsunfähigkeit auszugehen.
2. Ein deutlicher Hinweis auf die Zahlungsunfähigkeit liegt in der Umwandlung von Gehaltsforderungen in Darlehen. Soweit vorgetragen wird, Grund hierfür seien nicht mangelnde Geldmittel zur Begleichung der fälligen Verbindlichkeiten gewesen, sondern das Bestreben, einen durchgeführten Umbau möglichst aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren, verbunden mit der Absicht einer Geschäftübernahme, ist dies nicht plausibel.
LG Karlsruhe, Urt. v. 30. 7. 2010 - 5 O 117/10 -
1. Zu den Bezügen aus dem Arbeitsverhältnis, die bei der Berechnung des Insolvenzgeldes zu berücksichtigen sind, zählen auch Ansprüche auf Tantiemen, Gewinnbeteiligungen und Provisionen.
2. Bei jährlich abzurechnenden und auszuzahlenden Gewinnbeteiligungen ist allein der Erarbeitungszeitraum maßgeblich, ohne dass es auf den Abrechnungs- oder Auszahlungspunkt ankäme.
LSG Hessen, Urt. v. 20. 8. 2010 - L 7 AL 165/06 -
Der Nachtragsverteilung steht nicht entgegen, dass die Verfügungsbefugnis der Treuhänderin bzgl. des Erstattungsanspruchs im Einstellungsbeschluss vorbehalten wurde. Mit der Einziehung hat sie über den Erstattungsanspruch verfügt, aus der Verfügungsbefugnis ergibt sich aber nicht, dass sie den vereinnahmten Betrag auch ohne Anordnung einer Nachtragsverteilung nach eigenem Gutdünken ausschütten dürfte.
LG Dresden, Beschl. v. 13. 9. 2010 - 5 T 712/10 -
Die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags ist schon dem Wortlaut nach kein Todesfall. Der Anspruch auf den Rückkaufswert ist eine Erscheinungsform des Anspruchs auf die Versicherungssumme, neben dem Eintritt des Todes- oder Erlebensfalls.
LG Hamburg, Urt. v. 12. 7. 2010 - 302 O 270/09 -
Die Festsetzung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters kann nicht erfolgen, wenn das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde.
LG Gießen, Beschl. v. 9. 9. 2010 - 7 T 232/10 -
Eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischen dem Schuldner und einem Grundpfandgläubiger getroffene vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung bindet den Insolvenzverwalter auch dann nicht, wenn das Grundstück zugunsten dieses Gläubigers wertausschöpfend belastet ist.
BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - IX ZR 53/09 - -
Ordnet der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung Dauertestamentsvollstreckung bis zum Tode des Vorerben an und bestimmt er darin zugleich, dass die Testamentsvollstreckung ende, sobald der Vorerbe keine Schulden mehr hat, insbesondere erfolgreich ein Restschuldbefreiungsverfahren im Rahmen einer Privatinsolvenz durchgeführt worden ist, liegt hierin eine Einschränkung, die im Testamentsvollstreckerzeugnis zu vermerken ist. (Leitsatz des Gerichts)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2011 - 3 Wx 281/10 -
Die auf Anweisung des zahlungsunfähigen Zwischenmieters erfolgte Direktzahlung des Endmieters an den Vermieter gewährt diesem eine inkongruente Deckung, welche die Gläubiger des Zwischenmieters objektiv benachteiligt.
BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - IX ZR 58/10 - -
Wird dem Anleger in einem Schneeballsystem neben Scheingewinnen auch die Einlage ausgezahlt, kann sich der anfechtende Insolvenzverwalter nicht darauf berufen, die Einlage sei durch Verluste und Verwaltungsgebühren teilweise aufgebraucht.
BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - IX ZR 60/10 - -
Die Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung kann auch dann als inkongruente Deckung anfechtbar sein, wenn der Gläubiger unter Ankündigung der Zwangsvollstreckung zur umgehenden Leistung auffordert, ohne eine letzte konkrete Frist zu setzen
BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - IX ZR 8/10 - -
Der Anfechtungsgegner kann den Bereitstellungsanspruch durch Zahlung eines Geldbetrags abwehren, der die Gläubigerbenachteiligung beseitigt. Hierfür ist in der Regel das zu erwartende Ergebnis der Zwangsversteigerung in dem Zeitpunkt maßgebend, in welchem die Einlösungsbefugnis ausgeübt wird. Die Darlegungs- und Beweislast für das zu erwartende Zwangsversteigerungsergebnis trifft in diesem Zusammenhang im Allgemeinen den Anfechtungsgegner.
BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - IX ZR 13/07 - -
AG Göttingen: Beschluss vom 06.12.2010 - 74 IE 1/10
Das besondere Interesse für die Durchführung eines Partikularinsolvenzverfahrens liegt vor, wenn sich weder durch Internetrecherche noch durch Anfrage bei der zuständigen Handelskammer klären lässt, ob im Wohnsitzland überhaupt ein Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen möglich ist. -
AG Wiesbaden: Beschluss vom 13.01.2011 - 93 C 107/11
Gemeinschaftseinrichtungen der kreditgebenden Wirtschaft sind berechtigt, im Falle der Privatinsolvenz die Erteilung der Restschuldbefreiung in ihrem Datenbestand bis zum Ablauf der Drei-Jahres-Frist zu speichern. -
IX ZB 3/10 vom 3.02.2011, ohne Leitsatz:
Konkrete Fragen des Treuhänders sind konkret vom Schuldner zu beantworten.
Räumt der Schuldner den Besitz eines Gegenstandes ein, weigert sich jedoch den Standort mitzuteilen, so verstößt er gegen seine Mitwirkungspflichten gemäß § 290 I Nr. 5 InsO. -
LG Kleve: Beschluss vom 02.02.2011 - 4 T 6/11
1. Ablehnung der Verfahrenskostenstundung, wenn Grundvermögen kurzfristig (in einem Zeitraum von deutlich mehr als ½ Jahr) zu verwerten ist.
2. Gemäß § 4 a Abs. 1 S. 1 InsO kommt eine Verfahrenskostenstundung nur in Betracht, soweit das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Das Vermögen i. S. des § 4 a InsO ist gleichzusetzen mit der (künftigen) Insolvenzmasse, so dass die §§ 35-37 InsO zur Bestimmung heranzuziehen sind.
3. Nach § 35 InsO gehört zur (künftigen) Insolvenzmasse auch das unbewegliche Vermögen des Schuldners. Anders als bei der Bewilligung von PKH muss hierbei auch nicht im Einzelfall nach der Zumutbarkeit der Veräußerung des Grundstücks für den Schuldner gefragt werden.
4. Lediglich für den Fall, dass Grundvermögen kurzfristig nicht zu verwerten wäre, kommt eine Verfahrenskostenstundung in Insolvenzverfahren ausnahmsweise in Betracht.
5. Hierbei ist eine kurzfristige Realisierbarkeit von Grundvermögen auch dann noch zu bejahen, falls für einen freihändigen Verkauf des Grundstücks durch den Schuldner ein Zeitraum von deutlich mehr als ½ Jahr zu veranschlagen wäre. -
Die Heilung einer Obliegenheitsverletzung durch den Schuldner kommt nicht mehr in Betracht, wenn sie von anderer Seite aufgedeckt worden ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09).
BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09 - -
Der Geschäftsführer haftet nicht nach § 64 Satz 1 GmbHG, wenn er nach Eintritt der Insolvenzreife rückständige Umsatz- und Lohnsteuern an das Finanzamt und rück-ständige Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung an die Einzugsstelle zahlt.
BGH, Urteil vom 25. Januar 2011 - II ZR 196/09 - -
BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - IX ZR 238/08
Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die wegen eines Antrags auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind, bleiben Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, die der Anwendung der Bestimmungen über das Verbraucherinsolvenzverfahren bei früher selbständig wirtschaftlich tätig gewesenen Schuldnern entge-genstehen.
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