Hallo,
ich habe hier einen Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer Jugendamtsurkunde vorliegen.
Ich würde die Genehmigung nun erteilen, bin mir jedoch nicht sicher, ob und welche Rechtsmittelbelehrung in den Beschluss muss. Bis zur Gesetzesänderung lief das bei uns ohne Rechtsmittelbelehrung.
Könnt ihr mir weiterhelfen? Habt ihr eine Idee?