Hallo,
Beklagten zu 1) und 2) haben PKH bewilligt bekommen. Anwalt stellt Antrag auf Auszahlung als Staatskasse.
Urteil: Beklagter zu 1) hat seine außergerichtlichen Kosten selber zu tragen, der Kläger hat die Kosten des Beklagten zu 2) zu tragen. In welcher Höhe ist nun der Anspruch auf die Staatskasse übergegangen? Würdet ihr den Auszahlungsbetrag der Einfachheit halber halbieren und gegen den Kläger Sollstellung veranlassen?