Ich bin für die Einstellung von Entscheidungen in NRWEzuständig, leider aber noch sehr frisch in diesem Gebiet eingesetzt. AlleKollegen die dieses Gebiet vor mir bearbeitet haben sind leider nicht mehr da, sodass ichmich gerne bei Ihnen/euch rückversichern möchte.
Gängige Praxis bei uns ist es, dass Entscheidungen an denenein öffentliches Interesse besteht in die Rechtsprechungsdatenbank NRWEeingestellt werden. Es geht also ein Antrag einer dritten Person auf Zusendungder Entscheidung XY ein. Daraufhin wird die Einstellung in NRWE veranlasst undder Antragsteller benachrichtigt, dass er nun die Möglichkeit hat die begehrteEntscheidung unter http://www.nrwe.de/ abzurufen.
Jetzt gibt es aber auch Antragsteller, die keinen Zugang zueinem PC geschweige denn Internetzugang haben.
Diesen Personen ist die Entscheidung dann auf Wunsch perPost zuzusenden.
Ist meine Ansicht korrekt, dass für die Zusendung folgendeKosten entstehen würden, und kommen ggf. noch weitere Gebühren hinzu?!
§ 4 Abs. 1JVKostG i.V.m. § 124 JustG NRW
KV 2000 - 0,50 €je Seite (für die ersten 50 Seiten)
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Vielen Dank euch!