Moin,
für die Vorfinanzierung des Insolvenzgelds bekommt die Bank eine mit dem vorl. IV vereinbarte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,5% des Vorfinanzierungsbetrages und zusätzlich 6% Zinsen p.a..
Die Auszahlung der Zinsen an die Bank ist m.E. ok.
Aber die Bearbeitungsgebühr macht mich stutzig.
Was meint ihr dazu?
(der vorl. IV hat eine Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung).
viele Grüße
anne