Hallo,
vor der Lebenszeitverbeamtung bin ich zum Amtsarzt geladen worden. Die Kosten des Amtsarztes trägt wohl das OLG, da dieses die Untersuchung angefordert hat. Der Amtsarzt hat nun für seine Beurteilung weitere Untersuchungen durch den Hausarzt gefordert (Blutbild etc.).
Wer trägt denn jetzt diese Arztkosten? Werden diese auch vom OLG getragen? Grundsätzlich könnte ich die Kosten ja bei Beihilfe und PKV einreichen aber dann bleibt bei mir halt die Kostendämpfungspauschale hängen und die Beitragsrückerstattung bei der Privaten ist auch futsch.
Hat da jemand Erfahrungen/Ideen?