Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir helfen bei folgender Frage zu Antrag auf Kostenausgleichung: Normales Gerichtsverfahren mit Termin, einfache Streitgenossenschaft auf Beklagtenseite (B1 und B2), Gegenstandswert 10.000 EUR (B1: 1.000 EUR, B2 9.000). Wir sind RA von B1. Muss ich RA-Gebühren beim Gegenstandswert von 1.000 EUR ansetzen oder geht auch 10.000 EUR?
Vielen Dank,
eure Nulpe
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!