Der Eigentümer eines Grundstücksanteils hat gegen die Eintragung der Übertragung eines anderen Miteigentumsanteils an einen Miteigentümer kein Beschwerderecht. Das gilt auch dann, wenn im Grundbuch ein unbefristetes Aufhebungsverbot eingetragen ist.
OLG München, Beschluss vom 25.05.2012, 34 Wx 180/12 (juris)