Hallo,
ich habe auch mit einer weiteren Vertretungsakte Probleme
Die Eltern waren gemeinsam sorgeberechtigt.
Im Jahre 2011 wurden der Kindesmutter einige Teile der elterlichen Sorge entzogen und auf das Jugendamt übertragen.
Die Kinder waren in einem Heim untergebracht, womit der Vater zunächst auch einverstanden war.
Seit Anfang dieses Jahres leben die Kinder beim Kindesvater.
Daher beantragt das Jugendamt jetzt die Aufhebung der Pflegschaft.
Kann der Aufhebung zugestimmt werden?
Warum wurde überhaupt ein Pfleger bestellt, wenn der Vater auch sorgeberechtigt war?
Liebe Grüße
Ani