Ich habe zu vorliegendem Sachverhalt bereits umfangreiches Literaturstudium betrieben und wurde leider nicht fündig.
Ich habe ein noch nicht beendetes Verfahren. Der Zeitraum der Abtretungserklärung ist allerdings abgelaufen, so dass über die RSB zu entscheiden ist.
Das AG hat mit Beschluss einen Termin zur schriftlichen Stellungnahme festgesetzt.
Aus Gründen, die hier leider nicht nachvollziehbar sind, hat das FA diesen Termin versäumt. Die InsoSchuldnerin hat sich tätsächlich einige Dinge geleistet (ggf. sogar Steuerhinterziehung), die ein Versagungsgrund darstellen.
Handelt es sich um den Termin zur Anhörung um eine Ausschlussfrist, oder kann das FA den Antrag nachholen. Literaturhinweise wären super.