Grüßeuch,
ich habe folgende Konstellation.
1.
Am 20.02.2014 kommt die Fälligkeitsmitteilung des Notars, mit dem Hinweis, dass sich nach Auflassung noch jemand in das Grundbuch mittels einer Zwangssicherungshypothek "gequetscht" hat.
Der Notar teilt mit "alles kein Problem" die Auflassung war ja früher...
2.
Am 05.03.2014 wird ein Zahlungsverbot § 845 durch den Gläubiger (nennen wir ihn "D"), der hinter der Zwangssicherungshypothek steckt, zugestellt.
3.
Am 18.03.2014 zahlt der Erwerber an Gläubiger A, B und C da der Notar mitgeteilt hat, "alles kein Problem".
-> also ich sehe in dem Zeitpunkt schon ein Problem bei einem aktiven Zahlungsverbot ab 05.03.2014...
4.
Erst am 28.05.2014 wird der PfÜB durch GVZ zugestellt
Meine Fragen:
a) Gehe ich richtig davon aus, dass das erste Zahlungsverbot irrelevant ist/ wurde, da zwischen 845er Zustellung
und PfÜB mehr als ein Monat liegt und somit die Zahlung an die weiteren Gläubiger A,B und C trotz Zahlungsverbot im Nachhinein wirksam war?
b) Wäre der PfÜB, oder ein weiteres Zahlungsverbot rechtzeitig zugestellt worden, hätte der Erwerber zu Gunsten des falschen Gläubigers bezahlt - und dürfte nochmals zahlen?
Danke für Euer Mitdenken
schöne Grüße,
canettini