Hallo,
ich vertrete momentan Beratungshilfe und habe da kleines Problem.
Meine Kollegin hat vor ihrem Urlaub einen Antrag für Beratung bezüglich Kindesunterhalt beanstandet, da die Antragstellerin schon einmal Beratungshilfe für Kindesunterhalt bekommen hat.
Die Anwältin füht nun an, dass es zwei unterschiedliche Angelgenheiten sind, da es sich einmal um die Erstberechnung von Unterhalt handelt und dann um die Abänderung.
Wie seht ihr das?