Hallo,
ich stehe leider gerade wirklich auf dem Schlauch...
Folgender Sachverhalt:
Am 20.02.2014 erging ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; das Kontoguthaben wurde gepfändet.
Am 20.08.2014 sprach die Schuldnerin bei Gericht vor und hat die Freigabe von Lohnnachzahlungsbeträgen beantragt. Die Schuldnerin wurde wohl jahrelang in der falschen Steuerklasse eingestuft und hat daher nun eine Nachzahlung bekommen. Wäre das Einkommen immer richtig berechnet gewesen, hätte sie immer im unpfändbaren Bereich gelegen. So als Nachzahlung sind die Beträge natürlich als Bonus auf dem Konto gutgeschrieben...
Allerdings wurde dieser Nachzahlungsbetrag bereits am 16.06.2014 auf ihrem Konto gutgeschrieben.
Es liegt eine Bescheinigung nach § 850 k Abs. 5 ZPO vor, woraufhin der Drittschuldner der Schuldnerin mit Schreiben vom 30.07.2014 mitgeteilt hat, dass ein Freigabebeschluss des Amtsgerichts erforderlich ist.
Ich steh allerdings grad wirklich total auf der Leitung... kann ich der Schuldnerin nun überhaupt noch helfen oder sind alle ihre Fristen ohnehin schon verstrichen, als sie ihren Antrag erst am 20.08.2014 gestellt hatte. Dummerweise wurde ja auch bis heute nichts weiter unternommen aufgrund von urlaubsbedingter Abwesenheit...
Wie sollte das weitere Verfahren aussehen und was kann ich da tun?
Kommt eine Freigabe noch in Betracht? Wenn ja, wie sieht das genau aus? Hat da vielleicht jemand Beschlussbeispiele nebst Verfügung?
Vielen Dank für eure Hilfe!