Hallo zusammen,
ich bin gerade mit einer Kollegin über die Frage gestolpert, ob § 7 AktO - insbesondere das Weglegen der Akte nach 6 Monaten, wenn der Antrag nicht mehr aktiv betrieben wird (auch nicht nach Erinnerungen) - anwendbar ist ...
wie handhabt ihr das? habt ihr eine Idee???
LG